Nach der aktuellen Corona-Verordnung dürfen wir nur noch unter 3-G Auflagen ausbilden. Beim theoretischen Unterricht ist ein Abstand von 1.5 Metern zwischen den Personen einzuhalten. Wenn die Plätze eingenommen sind,
darf die Maske abgenommen werden. Wer keinen Impf-oder Genesennachweis hat, muss einen aktuellen negativen Test mitbringen. Schüler oder Arbeitnehmer können den Test der Schule/des Arbeitsplatzes
verwenden. Das gilt auch für die praktische Ausbildung, hier ist wieder Maskenpflicht für alle.