A1/ A2/  A/ AM

 

Allgemeines

 

 


Als passionierter Motorradfahrer ist die Zweiradausbildung für mich eine persönliche Leidenschaft. Gerade das Thema Sicherheit ist mir besonders wichtig. Deshalb wird bei mir jeder Motorradfahrschüler professionell eingekleidet, egal ob Stiefel, Helm, Jacke oder Hose, die komplette Schutzkleidung gibt es bei mir in allen gängigen Größen.

 

Die Motorräder für die A - Ausbildung sind mit ABS ausgestattet, also ist auch hier für zusätzliche Sicherheit gesorgt.
So oft wie möglich fahre ich bei der Ausbildung auch selbst Motorrad, so kann ich bei vielen Gelegenheiten praktisch zeigen wie es richtig geht.

 

Was kann ich damit fahren?

 A1

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und

 

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Eingeschlossene Klasse: AM, Mindestalter: 16 Jahre

 

A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt

Eingeschlossene Klassen: A1, AM, Mindestalter: 18 Jahre

 

A

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  •  dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2 Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre bei Direkterwerb.

 

 

 

Ausbildung

Vorgeschriebene theoretische Ausbildung

  • Grundstoff: 12  Doppelstunden a 90 Minuten (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
  • Zusatzstoff: 4 Doppelstunden a 90 Minuten

Bei zweijährigem Vorbesitz einer niedrigeren Führerscheinklasse (A1 auf A2, A2 auf A) ist keine theoretische Prüfung erforderlich.

 

Vorgeschriebene praktische Ausbildung

 

  • Überland: 5 Stunden
  • Autobahn: 4 Stunden
  • Beleuchtung (Nachtfahrt): 3 Stunden

Bei zweijährigem Vorbesitz einer niedrigeren Führerscheinklasse (A1 auf A2, A2 auf A) ist nur eine  praktische Prüfung ohne Nachweis von Sonderfahrten nötig. (Stufenregelung)