Zum Ablauf
Nachdem der Führerscheinantrag mit allen benötigten Unterlagen beim zuständigen Straßenverkehrsamt eingereicht wurde, wird nach Bearbeitung und Ausstellung des Führerscheins der Prüfauftrag erteilt.
Nun kann, nach Beendigung der theoretischen Ausbildung und frühestens drei Monate vor dem für die jeweilige Klasse vorgeschriebenem Mindestalter, die theoretische Prüfung abgelegt werden. Seit dem 01.01.2010 wird diese am PC abgelegt.
(Link zur theoretische Prüfung: http://www.fahrerlaubnis.tuev-dekra.de/download.php?land=Niedersachsen&lang=D
Die bestandene theoretische Prüfung behält ein Jahr ihre Gültigkeit.
Nach bestandener theoretische Prüfung kann, nach Abschluss der praktischen Ausbildung und frühestens einen Monat vor dem für die jeweilige Klasse vorgeschriebenem Mindestalter, die praktische Prüfung abgelegt werden.
Knesestraße 12
27318 Hoya
Am Buerbrink 4
27313 Dörverden
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