Seit dem 01.03.2005 können Jugendliche in Niedersachsen bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres den Führerschein der Klasse B erwerben. Dieses niedersächsische Modell, bei dem der junge Fahranfänger durch einen Erziehungsberechtigten begleitet werden muss, ist nun seit dem 01.03.2006 durch einen bundeseinheitlichen Modellversuch ersetzt worden.
Als Begleitpersonen kommen nun neben den Erziehungsberechtigten auch andere Personen in Betracht. Die Anforderungen an die Begleitperson sind jedoch in der neuen Regelung erhöht worden. Neu ist auch, dass neben der Führerscheinklasse B nun auch die Klasse BE im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 erworben werden kann.
Knesestraße 12
27318 Hoya
Am Buerbrink 4
27313 Dörverden
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